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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge im Studio für künstlerischen Tanz (Ballett- & Tanzschule Berlin)

Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des Studios für künstlerischen Tanz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Vertragsschluss und -dauer

Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages bzw. Online-Buchung einer Mitgliedschaft, kommt es zum Vertragsschluss zwischen Jo Siska als Betreiber des Studios für künstlerischen Tanz und dem Vertragspartner (im Folgenden: “Mitglied” genannt). 

 

Minderjährige Mitglieder

Bei minderjährigen Mitgliedern oder unmündigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des Studios für künstlerischen Tanz. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.

Die Mindestvertragslaufzeit bei minderjährigen Mitgliedern beträgt sechs Monate. Bei einem Vertragsbeginn zum 15. eines Monats verlängert sich die Mindestlaufzeit entsprechend auf 6,5 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis umgewandelt.

 

Volljährige Mitglieder

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit  verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.

Je nach gewählter Mitgliedschaft hat das Mitglied die Möglichkeit, ein- bis dreimal pro Woche (jedoch maximal 4, 8 oder 12 Mal im Monat) an einem Tanzkurs für Erwachsene teilzunehmen. 

Des Weiteren haben Mitglieder die Möglichkeit die Mitgliedschaft unter den nachfolgenden Voraussetzungen zu pausieren:

 

  • Monatliche Mitgliedschaften können bis zu zweimal pro Jahr pausiert werden

  • Jährliche Mitgliedschaften können bis zu dreimal pro Jahr pausiert werden

  • Jede Pause muss eine Dauer von einem vollen Monat haben und am ersten Tag des Mitgliedschafts-Zyklus beginnen

 

§ 3 Vertragsgegenstand

Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Tanzkurse berechtigt. Sonderstunden für Auftritte und Shows, wie beispielsweise Performances, sind im Preis enthalten. Workshops und Privatstunden sind nicht Vertragsgegenstand und jeweils nach Buchung und Abstimmung separat und zusätzlich zu zahlen

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Mitgliedsgebühr ist monatlich im Voraus jeweils bis zum ersten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift wird die Mitgliedsgebühr bis spätestens 10. eines jeden Monats automatisch vom Studio für künstlerischen Tanz eingezogen.

Ist ein Vertragsbeginn zum 15. eines Monats vereinbart, so muss der halbe Monatsbeitrag umgehend gezahlt werden bzw. bei SEPA-Lastschrift wird der Betrag umgehend automatisch eingezogen. Anschließend ist jeder volle Mitgliedsbeitrag zum 1. des Monats fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.

Bei Zahlungsverzug darf Studio für künstlerischen Tanz für jede schriftliche Mahnung 5,- € pauschalierte Mahnkosten berechnen. Weiterhin sind vom Mitglied für den Fall des Verzuges Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der jeweiligen Höhe zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. wegen Urlaub) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden das Mitglied nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Mitgliedsgebühr. 

Die aktuellen Mitgliedsgebühren sind in dem zugehörigen Vertrag aufgeführt und verstehen sich inklusive Steuern. Das Studio für künstlerischen Tanz ist zur Preisänderung berechtigt. Eine Preiserhöhung ist einmal jährlich zulässig.

Eine Preisänderung ist dem Mitglied mindestens drei Monate vor dessen Inkrafttreten durch geeigneten Aushang in der Tanzschule bekanntzugeben. Macht das Studio für künstlerischen Tanz von dem Recht zur Preiserhöhung Gebrauch, kann das Mitglied mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats außerordentlich kündigen, in dem letztmalig der Monatsbeitrag ohne Preiserhöhung zu entrichten ist. 

§ 5 Krankheitsfall und Schwangerschaft

Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrags. Der Vertrag kann nur bei langwierigen Krankheiten ab 6 Wochen oder bei Vorliegen einer Schwangerschaft jeweils unter Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden.​

§ 6 Urlaub / Schulferienzeit

Grundsätzlich finden alle Erwachsenen-Tanzkurse durchgehend auch während der Ferien statt. 

Die Kinder-Tanzkurse unterliegen dem Schulferienplan des Landes Berlin. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge jedoch weiter zu zahlen.

 

§ 7 Teilnahmebedingungen, Kursangebot

Sofern das Mitglied sich unbillig verhält (z.B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann das Studio für künstlerischen Tanz ihn oder sie ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren vom weiteren Unterricht bzw. Angebot ausschließen. Werden Kursbeiträge ganz oder teilweise nicht bezahlt, stellt das einen Vertragsbruch dar. Böswillige Vertragsbrüche werden zur Anzeige gebracht. 

Mitglieder können aus allen Erwachsenen-Tanzkursen des aktuell gültigen Kursangebotes auswählen und sind nicht an einen bestimmten Tanzkurs gebunden. Das Studio für künstlerischen Tanz ist berechtigt, das Kursangebot jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder neu festzulegen und ist dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Dozenten und Zeiten gebunden.

Die Teilnehmerzahl eines jeweiligen Tanzkurses ist aufgrund der Größe des Raumes begrenzt und liegt im Ermessen der Dozenten, Choreographen bzw. Trainer. Innerhalb der Tanzschule und des Kursraumes ist den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.

Eventuell anfallende Nachholstunden von Kinder-Tanzstunden müssen dem Studio für künstlerischen Tanz bis zum letzten Werktag desjenigen Monats, in dem die Nachholstunden angefallen sind, angezeigt werden, andernfalls verfallen die Nachholstunden. Nachholstunden können innerhalb von einem Monat nach dem Monat, in dem die Nachholstunden entstanden sind, in Anspruch genommen werden. Danach verfallen unverbrauchte Nachholstunden.

§ 8 Kündigung​

Minderjährige Mitglieder

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft eines minderjährigen Mitgliedes mit einer Frist von sechs  Wochen zum Ablauf eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich, per Post oder E-Mail, beim Studio für künstlerischen Tanz eingehen. Für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum des Poststempels oder der am Tresen des Studios für künstlerischen Tanz bestätigte Eingang ist bindend.

Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Monatsbeitrages oder eines nicht unerheblichen Teils, in Verzug oder kommt das Mitglied in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Monatsbeiträge in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Monatsbeiträge für drei Monate erreicht, ist das Studio für künstlerischen Tanz zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Nach der Beendigung des Vertrages verfallen bestehende Nachholstunden. Die Einwilligung nach § 9 bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Volljährige Mitglieder

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss vom Mitglied selbstständig im Online-Buchungssystem ​veranlasst werden.

§ 9 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Studios für künstlerischen Tanz geschieht auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern des Studios für künstlerischen Tanz verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für die Garderobe des Mitgliedes bzw. dessen anderweitigen (Wert-)Gegenstände etc. wird seitens des Studios für künstlerischen Tanz  keine Haftung übernommen.

§ 10 Verwendung von Inhalten, Film- und Fotoaufnahmen

In den Räumen des Studio für künstlerischen Tanz werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Das Mitglied willigt ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, auf denen das Bildnis des Mitgliedes erscheint, zu Werbe- und Medienzwecken vom Studio für künstlerischen Tanz verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, insbesondere auch im Internet auf der Homepage des Studios für künstlerischen Tanz, im Rahmen von Social Media Marketing, auf Flyern, Werbebroschüren, Plakaten und vergleichbaren Werbeträgern. Auch die Weitergabe an Dritte ist im Rahmen der Werbung erlaubt. Sollte das Mitglied mit der Verwendung seines Bildnisses im Nachhinein nicht mehr einverstanden sein und kein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht haben, kann Studio für künstlerischen Tanz die Verwendung der entsprechenden Bilder aus Kulanz unterlassen, außer wenn für die Verwendung der Bilder nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt wurden, die infolge des Unterlassens vergeblich würden. Wurde individuell vertraglich eine andere Vereinbarung getroffen, so ist diese verbindlich.

§ 11  Stornierungsbedingungen bei Vermietungen

Gäste können ihre Buchung bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung (einschließlich aller Gebühren) des Buchungspreises. Bei Stornierungen zwischen 30 und 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erhalten die Gäste eine Rückerstattung von 50% (abzüglich Gebühren) des Buchungspreises. Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden, sind nicht erstattungsfähig.

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§ 12 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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