top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge im Studio für künstlerischen Tanz (Ballett- & Tanzschule Berlin)

Stand: September 2025

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des Studios für künstlerischen Tanz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 2 Vertragsschluss und -dauer

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Online-Buchung einer Mitgliedschaft zwischen Jo Siska, Betreiber des Studios für künstlerischen Tanz (im Folgenden: „Studio“), und dem Vertragspartner (im Folgenden: „Mitglied“) zustande.

 

Minderjährige Mitglieder

Bei minderjährigen Mitgliedern ist der Mitgliedsvertrag durch einen Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter abzuschließen. Dieser wird durch seine Online-Buchung Vertragspartner des Studios. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für das minderjährige Mitglied. Dieser wird durch seine Buchung Vertragspartner des Studios für künstlerischen Tanz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.

 

Die Mindestvertragslaufzeit bei minderjährigen Mitgliedern beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis umgewandelt.

 

Meldet ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vormund mehr als ein Kind zu Kursen des Studios an, gewährt das Studio einen Geschwisterrabatt. Der Rabatt beträgt 15 % und wird auf die Kursgebühren des Kindes angerechnet, dessen gebuchte Kurse den geringsten Gesamtwert auf der jeweiligen Rechnung aufweisen. Das Studio ist berechtigt, den Geschwisterrabatt mit vorheriger schriftlicher Mitteilung jederzeit zu ändern oder aufzuheben

 

Volljährige Mitglieder

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit  verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.

Je nach gewähltem Tarif ist das Mitglied berechtigt, ein- bis dreimal pro Woche (maximal 4, 8 oder 12 Mal pro Kalendermonat) an einem Tanzkurs für Erwachsene teilzunehmen. Des weiteren haben Mitglieder die Möglichkeit die Mitgliedschaft unter den nachfolgenden Voraussetzungen zu pausieren:

 

Monatliche Mitgliedschaften können zum letzten Tag vor der Verlängerung gekündigt werden und bis zu drei Monaten pausieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Anmeldegebühr fällig.

 

Jährliche Mitgliedschaften können bis zu dreimal pro Kalenderjahr pausiert werden.

Jede Pause muss volle Kalendermonate umfassen und jeweils am ersten Tag des Mitgliedschaftszyklus beginnen.

§ 3 Vertragsgegenstand

Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Tanzkurse berechtigt. Sonderstunden für Auftritte und Shows, wie beispielsweise Performances, sind im Preis enthalten. Workshops und Privatstunden sind nicht Vertragsgegenstand und jeweils nach Buchung und Abstimmung separat und zusätzlich zu zahlen

​​

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Mitgliedsgebühr ist monatlich im Voraus, spätestens am ersten Werktag eines Monats, fällig. 

Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, ist das Studio berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € zu erheben. Darüber hinaus schuldet das Mitglied Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. 

 

Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. wegen Urlaub oder sonstiger persönlicher Gründe) oder ein vorzeitiger Abbruch der Mitgliedschaft entbinden nicht von der Zahlung der vereinbarten Mitgliedsgebühren.

 

Die jeweils geltenden Mitgliedsgebühren sind im Buchungsprogramm aufgeführt und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Das Studio ist berechtigt, die Mitgliedsgebühren einmal jährlich anzupassen. Macht das Studio von diesem Recht Gebrauch, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende ausgeübt werden, wobei der Vertrag in dem Monat endet, in dem letztmals der ursprüngliche Beitrag ohne Erhöhung fällig war.

§ 5 Krankheitsfall und Schwangerschaft

Im Krankheitsfall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge. 

Bei nachgewiesener länger andauernder Krankheit (ab sechs (6) Wochen) oder im Falle einer Schwangerschaft kann der Vertrag auf Antrag des Mitglieds und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden.

Für minderjährige Mitglieder besteht nach Absprache mit dem Studio die Möglichkeit, krankheitsbedingt versäumte Kurse nachzuholen

§ 6 Urlaub / Schulferienzeit

Alle Erwachsenenkurse finden grundsätzlich auch während der Schulferien statt.

Kinderkurse orientieren sich am offiziellen Schulferienplan des Landes Berlin. Während der Ferienzeit findet kein Unterricht statt; die Beitragspflicht des Mitglieds bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7 Teilnahmebedingungen, Kursangebot

Sofern das Mitglied sich unbillig verhält (z.B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann das Studio für künstlerischen Tanz ihn oder sie ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren vom weiteren Unterricht bzw. Angebot ausschließen. Werden Kursbeiträge ganz oder teilweise nicht bezahlt, stellt das einen Vertragsbruch dar. Böswillige Vertragsbrüche werden zur Anzeige gebracht. 

Mitglieder können aus allen Erwachsenen-Tanzkursen des aktuell gültigen Kursangebotes auswählen und sind nicht an einen bestimmten Tanzkurs gebunden. Das Studio für künstlerischen Tanz ist berechtigt, das Kursangebot jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder neu festzulegen und ist dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Dozenten und Zeiten gebunden.

Die Teilnehmerzahl eines jeweiligen Tanzkurses ist aufgrund der Größe des Raumes begrenzt und liegt im Ermessen der Dozenten, Choreographen bzw. Trainer. Innerhalb der Tanzschule und des Kursraumes ist den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.

Eventuell anfallende Nachholstunden von Kinder-Tanzstunden müssen dem Studio für künstlerischen Tanz bis zum letzten Werktag desjenigen Monats, in dem die Nachholstunden angefallen sind, angezeigt werden, andernfalls verfallen die Nachholstunden. Nachholstunden können innerhalb von einem Monat nach dem Monat, in dem die Nachholstunden entstanden sind, in Anspruch genommen werden. Danach verfallen unverbrauchte Nachholstunden.

​​

§ 8 Kündigung​

Minderjährige Mitglieder

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft eines minderjährigen Mitglieds mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss per Post oder per E-Mail an das Studio übermittelt werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels oder das vom Studio bestätigte Eingangsdatum maßgeblich.

Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Monatsbeitrages oder eines nicht unerheblichen Teils, in Verzug oder kommt das Mitglied in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Monatsbeiträge in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Monatsbeiträge für drei Monate erreicht, ist das Studio für künstlerischen Tanz zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Nach der Beendigung des Vertrages verfallen bestehende Nachholstunden. Die Einwilligung nach § 9 bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

Volljährige Mitglieder

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss vom Mitglied selbstständig im Online-Buchungssystem ​veranlasst werden.

​​

§ 9 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Studios für künstlerischen Tanz geschieht auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern des Studios für künstlerischen Tanz verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Für die Garderobe des Mitgliedes bzw. dessen anderweitigen (Wert-)Gegenstände etc. wird seitens des Studios für künstlerischen Tanz  keine Haftung übernommen.

​​

§ 10 Verwendung von Inhalten, Film- und Fotoaufnahmen

In den Räumen des Studio für künstlerischen Tanz werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Das Mitglied willigt ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, auf denen das Bildnis des Mitgliedes erscheint, zu Werbe- und Medienzwecken vom Studio für künstlerischen Tanz verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, insbesondere auch im Internet auf der Homepage des Studios für künstlerischen Tanz, im Rahmen von Social Media Marketing, auf Flyern, Werbebroschüren, Plakaten und vergleichbaren Werbeträgern. Auch die Weitergabe an Dritte ist im Rahmen der Werbung erlaubt. Sollte das Mitglied mit der Verwendung seines Bildnisses im Nachhinein nicht mehr einverstanden sein und kein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht haben, kann Studio für künstlerischen Tanz die Verwendung der entsprechenden Bilder aus Kulanz unterlassen, außer wenn für die Verwendung der Bilder nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt wurden, die infolge des Unterlassens vergeblich würden. Wurde individuell vertraglich eine andere Vereinbarung getroffen, so ist diese verbindlich.

​​

§ 11  Stornierungsbedingungen bei Vermietungen

Gäste können ihre Buchung bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung (einschließlich aller Gebühren) des Buchungspreises. Bei Stornierungen zwischen 30 und 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erhalten die Gäste eine Rückerstattung von 50% (abzüglich Gebühren) des Buchungspreises. Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden, sind nicht erstattungsfähig.

 ​

§ 12 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 
bottom of page